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Iranisch-europäischer Handel nach US-Austritt aus Nuklear-Abkommen

Handlungsfähig bleiben

Analyse
Lichterkette in der iranischen Stadt Esfahan
Eine Lichterkette in der iranischen Stadt Esfahan. Foto: Florian Guckelsberger

Will Europa das Nuklear-Abkommen mit Iran aufrecht erhalten, muss es den Handel mit Teheran intensivieren. Trotz amerikanischer Sanktionen gibt es hierfür Optionen. Eine Übersicht.

Nun ist eingetreten, was die EU und ihre Mitgliedstaaten lange zu verhindern versuchten. Die Vereinigten Staaten verlassen das internationale Atomabkommen mit Iran. Am Dienstag setzte Präsident Donald Trump seine Unterschrift unter ein Memorandum, das die Aufhebung der US-Nuklearsanktionen beendet.

 

Intensive Monate der Vermittlungs- und Verhandlungsbemühungen von EU und der Troika aus Deutschland, Frankreich und Großbritannien gingen der Absage Trumps voraus. Der gemeinsame Versuch, die USA im Atomabkommen zu halten, ist gescheitert.

 

Festzuhalten ist: Europa hat sich redlich bemüht. In keinem anderen außenpolitischen Dossier haben sich die EU und ihre Mitgliedsstaaten derart stark abgestimmt und gemeinsam entwickelte Positionen verfolgt. Doch am Ende hat es nicht gereicht. Nun steht Schadensbegrenzung auf der europäischen Agenda – und zwar gleich doppelt.

 

Einerseits wollen die EU und ihre Mitgliedsstaaten das Atomabkommen auch ohne die Vereinigten Staaten bewahren: Dafür müssen Washington Grenzen gesetzt werden. Andererseits muss Teherans Vertrauen wiedererlangt werden.

 

Im europäisch-iranischen Verhältnis hinterließen die Maßnahmen, die Europa ergriff, um Trump im Atomabkommen zu halten, einen Kollateralschaden. Die Vermengung des Nukleardossiers mit weiteren Themenfeldern, etwa Irans Regionalpolitik oder Raketenprogramm, löste den Fortbestand des Atomabkommens inhaltlich vom iranischen Atomprogramm. Teheran fühlte sich nicht mehr nur um die ökonomischen Früchte des Atomabkommens betrogen. Für Irans Führung stellte sich die Frage, weshalb sie zu Konzessionen in anderen Themenfeldern bereit sein sollte, um ein Abkommen zu bewahren, das sich für sie ohnehin nur schleppend auszahlte.

 

Die Reaktionen auf Trumps Entscheidung in Brüssel und den Hauptstädten der EU-Mitgliedsstaaten fielen deutlich aus und gingen über simple Bekundungen des Bedauerns hinaus. Die Regierungschefs der E3-Troika kündigten an, sich mit Nachdruck für den Erhalt des Atomabkommens einzusetzen. Emmanuel Macron, Theresa May und Angela Merkel versprachen, dafür Sorge zu tragen, dass dem iranischen Volk die mit dem Atomabkommen verbundenen wirtschaftliche Vorteile weiter zupass werden.

 

In der Tat liegt im ökonomischen Anreiz ein Schlüssel zum Fortbestand der Übereinkunft. Sollte sich dauerhaft kein wirtschaftlicher Nutzen für Iran zeigen, werden konservative Kräfte dies vermutlich für ihre Zwecke nutzen. In der Folge könnte Iran das Atomabkommen dann entweder ebenfalls aufkündigen oder aber dessen Beschränkungen unterlaufen.

 

Die Fortführung der europäisch-iranischen Handelsbeziehungen ist entscheidende Grundlage für den Fortbestand des Abkommens.

 

Zum Schutz der Handelsbeziehungen vor US-Sanktionen verfügt Europa über eine Reihe von Instrumenten. Zunächst können die EU und ihre Mitgliedsstaaten versuchen, von der US-Regierung Ausnahmeregelungen für europäische Unternehmen zu erwirken. Dies würde zumindest eine teilweise Fortführung des europäisch-iranischen Handels ermöglichen, ohne dass amerikanische Sanktionen befürchtet werden müssten. Ob die Trump-Administration einer solchen Lösung offen gegenübersteht, ist jedoch sehr fraglich.

 

Eine zweite Maßnahme wäre die Wiedereinführung sogenannter »EU Blocking Regulations«: Diese untersagen es europäischen Unternehmen, extraterritoriale Sanktionen der Vereinigten Staaten, die auf den europäisch-iranischen Handel zielen, zu befolgen. Ihre Stärke ist insbesondere symbolischer Art, da sich die politische Ablehnung der amerikanischen Position durch Europa mit ihnen juristisch untermauern lässt. Für europäische Unternehmen mit Geschäftsinteressen in den Vereinigten Staaten dürften sie in der Praxis allerdings kaum Bedeutung haben. Ihre Präsenz auf dem US-Markt macht sie anfällig für Strafmaßnahmen von Regierung und Justizbehörden.

 

Eine weitere Möglichkeit für die EU und ihre Mitgliedsstaaten bestünde darin, die europäisch-iranischen Wirtschaftsbeziehungen besonders aktiv zu fördern. Bis dato stellt insbesondere die Frage der Finanzierung von Investitionen eine große Hürde für das Engagement europäischer Unternehmen in Iran dar. Dem könnte zumindest in Ansätzen Abhilfe geleistet werden, etwa über die Bereitstellung europäischer Kreditlinien sowie staatlicher Versicherungen für politisch bedingte Risiken im Irangeschäft. Angesichts der – vermutlich noch weiter steigenden – Zurückhaltung europäischer Banken hinsichtlich der Abwicklung von Zahlungsverkehr mit Iran könnten die EU und ihre Mitgliedsstaaten Verrechnungskonten einrichten.

 

Die Erlöse aus iranischen Exporten würden dann dort hinterlegt werden, so dass sie iranischen Importeuren zur Finanzierung ihrer Einfuhren aus der EU zur Verfügung stünden. Diese Maßnahme ist durchaus realistisch: Während der Sanktionsjahre vor Abschluss des Atomabkommens haben etwa China und Russland auf diese Weise weiter mit Iran Handel betrieben.

 

Schließlich könnte die EU am europäischen Markt investierte US-Unternehmen ins Visier nehmen. EU-Sanktionen für ausgewählte Betriebe oder Branchen würden die Kosten für die US-amerikanische Iranpolitik in die Höhe treiben. Präzedenzfälle hierfür gab es bereits in der Vergangenheit.

 

Die hier skizzierten wirtschaftspolitischen Maßnahmen könnten die politische Antwort Europas auf Trumps Darbietung untermauern. Die Fortführung der europäisch-iranischen Handelsbeziehungen ist entscheidende Grundlage für den Fortbestand des Abkommens – auch ohne die Vereinigten Staaten.

Von: 
David Jalilvand

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